Das Bundeskabinett hat nun endlich das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts auf den Weg gebracht, das eine Änderung der BauNVO zur rechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen beinhaltet. Nach dem vorliegenden Referentenentwurf sollen Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Mai 2017 abgeschlossen sein.
→ Pressemitteilung: Frank Junge, MdB
→ Pressemitteilung: Gabriele Hiller-Ohm, MdB
→ Pressemitteilung: Daniela Ludwig, MdB
→ Lübecker Nachrichten, 01.12.2016
Bauminister Christian Pegel (SPD) sieht noch Klärungsbedarf in Detailfragen. Zu den offenen Fragen gehören die Rückwirkung der geplanten Neuregelung bei bestehenden Bebauungsplänen sowie eine Übergangsregelung.
Solche Regelungen sind aus unserer Sicht zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens unerlässlich!