Am Mittwoch, dem 3. Dezember, fand um 19:00 Uhr in der Kösterschün, Dünenstraße 4 a, die lang erwartete Sitzung des Bauausschusses der Stadt Ostseebad Rerik zum Thema
Änderung B-Plan Nr. 2 „Schillerstraße“, hier: Abwägungsbeschluss,
statt. Hierzu trug der mit der B-Plan-Änderung beauftrage Planer, Herr Mahnel, unter Bezugnahme auf den dem B-Plan-Änderungsverfahren zugrunde liegenden (nachstehenden) Bestandsplan vor.
a) Bestandsplan – ursprünglich
Herr Mahnel erklärte, dass während der Auslegungsfrist mehr als 200 Stellungnahmen eingegangen seien, die Anlass für die Erstellung eines neuen Bestandsplanes gegeben hätten. In den neuen (nachstehenden) Plan habe man alle bekannt geworden Änderungen eingearbeitet. Gleichwohl stelle auch dieser Plan nur eine Momentaufnahme dar, weil im gesamten Gebiet nördlich der Schillerstraße noch viel in Bewegung sei und auch noch nicht alle Gebäudenutzungen bekannt seien, weil sich nicht alle Eigentümer im Verfahren zu Wort gemeldet hätten.
b) Bestandsplan – aktuell
Aufgrund dieser Situation seien die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gegeneinander und untereinander abgewogen und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet worden. Im Ergebnis dieses Vorschlages werde ein neuer Entwurf für eine Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet.
Da der neue Bestandsplan eindeutig zeige, dass im nördlichen Teil des B-Plangebietes die Gebäude zum Dauerwohnen genutzt werden, könne dieser Teil aus der Änderungsplanung herausgenommen werden. Bei der Änderung des B-Plans handele es sich um keine Gefälligkeitsplanung, auch könne man es nicht jedem recht machen. Wo seiner Meinung nach die Grenzziehung verlaufen sollte, blieb offen. Herr Mahnel zeigte auch die (nachstehende) Skizze, in der die aktuellen Nutzungen mit den Festsetzungen des gültigen B-Plans Nr. 2 „Schillerstraße“ verglich werden.
c) Bestandsplan – im Vergleich zum gültigen B-Plan
Bei der Erstellung des neuen Entwurfes sollte nach Meinung von Herrn Mahnel jedem der in seiner (nachstehenden) gezeigten Skizze dargestellten „Höfe“ eine einheitliche Nutzung zugewiesen werden.
d) Bestandsplan mit „Höfen“
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Thomas Hähnel, erklärte, dass sich der Bauausschuss bereits ausführlich und zuletzt während der vorausgegangenen Bauausschusssitzung im nicht öffentlichen Teil mit dem Thema befasst habe. Man habe u.a. auch einen Gesprächstermin beim Landkreis Rostock wahrgenommen. Herr Mahnel erklärte dazu, dass von dort gefordert wurde, im neuen Bestandsplan alle mit Nutzungsuntersagungen belegten Gebäude „rot“ (also als dauerbewohnt) auszuweisen. Aus seiner Sicht gelte aber, „dass man bei seinen Entscheidungen einen klaren Kopf behalten müsse“. Herr Hähnel ergänzte, dass bis zum Bekanntwerden der Rechtsprechung des OLG Greifswald sowohl die Stadt Rerik als auch der Landkreis davon ausgegangen seien, dass in Wohngebieten sowohl Dauerwohnen als auch Ferienwohnen möglich ist. Die Stadt Rerik habe im Übrigen nach Möglichkeiten zur Begrenzung der Zahl der Ferienwohnungen gesucht und hierzu immer wieder einmal Gespräche mit dem Landkreis geführt; in allen Gesprächen sei aber vom Landkreis ausdrücklich erklärt worden, dass es keine Möglichkeiten gäbe, Ferienwohnungen in Wohngebieten auszuschließen.
Der Beschluss, der Stadtvertretung zu empfehlen, einen Abwägungsbeschluss zu fassen, mit dem Ergebnis, einen neuen Entwurf für eine Änderung des Bebauungsplanes erarbeiten zu lassen, erging einstimmig.