Gegenstand der öffentlichen Bauausschusssitzung am 02.04.2014 war noch einmal die Änderung der B-Pläne Nördlich der Schillerstraße und Am Rugen Barg.
Nachdem der Bauausschuss am 18.02.2014 auf Grundlage der vom Planungsbüro Mahnel erarbeiteten Planentwürfe der Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Rerik empfohlen hatte, Aufstellungsbeschlüsse für Satzungen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Am Rugen Barg sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet Nördlich der Schillerstraße zu fassen, ging es nun in der Sitzung am 02.04.2014 um die Diskussion von weiteren Planungsvarianten sowie die Beschlussfassung über eine Empfehlung an die Stadtvertreterversammlung, die geänderten Pläne öffentlich auszulegen.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Sprint, wandte sich zunächst mit dem Hinweis an die „Öffentlichkeit“, dass dem Ausschuss bereits einige Eingaben von Betroffenen vorliegen. Hierauf wolle man in dieser Sitzung aber nicht im Detail eingehen, um das Auslegungsverfahren nicht zu verzögern. Alle Betroffenen hätten im Übrigen das Recht während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung vorzubringen. Dies könne schriftlich oder zur Niederschrift in der Verwaltung erfolgen.
Für das Gebiet Nördlich der Schillerstraße legte der Planer, Herr Mahnel, den Aussschussmitgliedern neben dem bereits bekannten Planentwurf vom 18.02.2014 zwei Alternativen vor, die auf nachstehend dargestelltem Bestandsplan basieren.
Nutzungplan-Bestand
LEGENDE:
rot = Wohnen
gelb = Ferienwohnen
gelb/rot-straffiert = Wohnen und
Ferienwohnen
grün = öffentliche Grünfläche
hellgrün = private Grünfläche
dunkelgrün = Waldfläche
grau = Grundstück derzeit unbebaut
beige = Straßen/Wege
Hier der vom Planer, Herrn Mahnel, favorisierte Planentwurf vom 18.02.2014,
VARIANTE 1
LEGENDE:
rosa = Allgemeines Wohngebiet
(WA), in dem Betriebe des
Beherbergungswesens allgemein
zulässig sind
orange = Sondergebiet
Ferienwohnen mit
Fremdkörperfestsetzung für
Wohnnutzung (F)
grün = öffentliche Grünfläche
hellgrün = private Grünfläche
dunkelgrün = Waldfläche
beige = Straßen/Wege
Die dem Bauausschuss vorgelegte Planentwurf-Alternative,
Variante 2
LEGENDE:
rosa = Allgemeines Wohngebiet
(WA), in dem Betriebe des
Beherbergungswesens allgemein
zulässig sind
orange = Sondergebiet
Ferienwohnen mit
Fremdkörperfestsetzung für
Wohnnutzung (F)
grün = öffentliche Grünfläche
hellgrün = private Grünfläche
dunkelgrün = Waldfläche
beige = Straßen/Wege
Die dem Bauausschuss vorgelegte Planentwurf-Alternative,
VARIANTE 2 a
LEGENDE:
rosa = Allgemeines Wohngebiet
(WA), in dem Betriebe des
Beherbergungswesens allgemein
zulässig sind
orange = Sondergebiet
Ferienwohnen mit
Fremdkörperfestsetzung für
Wohnnutzung (F)
grün = öffentliche Grünfläche
hellgrün = private Grünfläche
dunkelgrün = Waldfläche
beige = Straßen/Wege
Die Ausschussmitglieder wiesen die VARIANTEN 1 und 2 mit der Begründung zurück, dass es hier nicht um eine „Planung auf der günen Wiese“, sondern um „die Heilung des durch den OVG-Beschluss veranlassten Schadens“ gehe. Man wünsche sich deshalb eine Planung, mit der die von allen Beteiligten – bis zum Bekanntwerden des OVG-Beschlusses – akzeptierte bauliche Situation im Gebiet Nördlich der Schillerstraße – so weit wie möglich – wiederhergestellt werden könne.
Der Bauausschuss fasste nach erfolgter Diskussion einstimmig den Beschluss, der Stadtvertreterversammlung die öffentliche Auslegung des auf der Grundlage der Planungs-VARIANTE 2 a erarbeiteten Bebauungsplanentwurfs mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung die öffentliche Auslagung zu empfehlen.
Für das Gebiet Am Rugen Barg legte der Planer, Herr Mahnel, den Aussschussmitgliedern den bereits bekannten Planentwurf vom 18.02.2014 vor:
Planung Am Rugen Barg
LEGENDE:
rosa = Allgemeines Wohngebiet
(WA), in dem Betriebe des
Beherbergungswesens allgemein
zulässig sind
Der vom Planer, Herrn Mahnel, favorisierten Lösung, für die vier Ferienwohnobjekte ein Allgemeines Wohngebiet mit allgemein zulässigen Betrieben des Beherbergungswesens festzusetzen, wollten die Mitglieder des Bauausschusses nicht folgen, sondern sprachen sich mehrheitlich dafür aus, für die vier Ferienwohnobjekte ein Sondergebiet Ferienwohnen festzusetzen und fassten nach ausführlicher Diskussion bei zwei Gegenstimmen den Beschluss, der Stadtvertreterversammlung die öffentliche Auslegung des unter Berücksichtigung der geänderten Vorgaben erarbeiteten Bebauungsplanentwurfs mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung die öffentliche Auslegung zu empfehlen.
Nun hoffen wir alle auf eine baldige Einberufung einer Stadtvertretersitzung. Nach erfolgter Auslegung sollten wir, die Bürgerinitiative PRO OSTSEEBAD RERIK, und die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Rerik gemeinsam bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und auch der Fachaufsicht vorstellig werden, um bis zum Abschluss der Bebauungsplanverfahren ein Moratorium zu erwirken, damit wir vielleicht doch noch einen Teil der Vermietungssaison 2014 retten können.
Den Mitgliedern des Bauausschusses sagen wir ein herzliches Dankeschön für ihr großartiges Engagement!